Mietrecht Beratungsflatrate
Streitigkeiten mit dem Vermieter?

Mietrecht

Beratungsflatrate

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Rechtsberatung am Telefon

Das Mietrecht regelt das Mietverhältnis. Im Mietvertrag ist die Überlassung des Mietobjektes, z.B. Wohnung, Einfamilienhaus, Garage, Keller, Grundstück, Gartennutzung ggf. weitere beweglicher Gegen­stände, z.B. Möbel, Bilder gegen eine Mietzahlung, Nebenkosten und einer Kaution festgelegt. Teil des Mietvertrages sind auch AGB, das Übergabe­protokoll, Hausordnung.Dem Mieter können auch Pflicht auferlegt werden, z.B. Treppenhaus­reinigung, Türen streichen, Klein­reparaturen, Maler­arbeiten. Der Vermieter ist z.B. zur rechtzeitigen Erstellung einer Nebenkosten­abrechnung oder Mängel­beseitigung verpflichtet. Der Mietvertrag wird unbefristet, als Zeitmiet­vertrag oder Untermiet­vertag geschlossen. Mieterhöhungen können vorher über einen Staffelmiet­vertrag oder Indexmiet­vertrag fesgelegt werden oder vom Vermieter separat nach Fristen und Vergleichsmieten gefordert werden. Auch zur Überlassung von Einbauten, wie z.B. einer Einbau­küche, Jalousien, Gardinen, Bodenbelag gegen eine Abstands­zahlung kann es kommen.



Zur Kostenübernahme zukünftiger Rechtsstreitkeiten empfehlen wir auch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

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Wärend der Vertrags­laufzeit können Störungen am Mietobjekt auftreten, wie z.B. an dem Bodenbelag, Teppich, Parkett, Heizkörper, Türen, Wohnungs­schlüssel, Fenster, Jalousien, Gardinen, Balkon, Einbau­küche oder durch Ruhe­störung, Lärm, grillen. Mögliche Schäden können Wasser­schäden, Schimmel, Lärmbelästigung. Wenn hingegen der Mietwert beeinträchtigt ist, z.B. durch Sanierung oder Baulärm kann eine Mietminderung berechtigt sein.





Der Mietvertrag kann unter Einhalt der Kündigungsfrist duch Kündigung, z.B. auch wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter oder durch eine fristlose Kündigung beendet werden. Welche Sonderkündigungsrechte gibt es? Was ist beim Auszug zu beachten? Fragen zu diesen all diesen Themen können von Rechtsanwälten beantwortet werden. Für nur 54,90 € können Sie ein ganzes Jahr zum Mietrecht und auch allen anderen deutschen Rechtsgebieten Rechtsberatung am Telefon erhalten.




Miet-Rechtsschutz

Weitergehende Anwaltskosten, z.B. für Schriftverkehr mit dem Vermieter könnten auch von einer evtl. vorhandenen Rechtsschutz­versicherung übernommen werden. Der beratende Rechtsanwalt würde die Abrechnung mit der Versicherung kümmern.

Der Abschluss einer Mietrrechtsschutz­versicherung tritt zwar nicht mehr für einen bereits eingetretenen Fall ein, schützt Sie aber für die Zukunft. Hier könnnen Sie moderne Rechtsschutzversicherungen vergleich und abschließen.





Beratungsflatrate ist ein Angebot der Etta GmbH.

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